Onlinehändler aufgepasst: Widerrufsbelehrung wird schon wieder geändert!
Datum: Mittwoch, dem 27. März 2013
Thema: Online Shopping News & Infos


OpenPr.de: Man glaubt es kaum, aber: Das Fernabsatzrecht und dabei auch die Vorgaben zur korrekten Widerrufsbelehrung sollen schon wieder geändert werden. Hintergrund: Das deutsche Recht muss an neue Vorgaben aus der EU angepasst werden.

Der erste Gesetzentwurf liegt nunmehr auf dem Tisch. Geplant sind wichtige Änderungen, die jeden Onlinehändler zur Anpassung seiner Texte zwingen werden.

Zum Beispiel soll die so genannte „40-Euro-Klausel“ gestrichen werden. Es soll dann möglich sein, auch bei einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden aufzuerlegen.

Auch die Widerrufsbelehrung wird angefasst. Es kommt damit auch hier zu Änderungen, die zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden müssen. Mit der Änderung ist im Frühjahr/Sommer 2014 zu rechnen.

OpenPr.de: Man glaubt es kaum, aber: Das Fernabsatzrecht und dabei auch die Vorgaben zur korrekten Widerrufsbelehrung sollen schon wieder geändert werden. Hintergrund: Das deutsche Recht muss an neue Vorgaben aus der EU angepasst werden.

Der erste Gesetzentwurf liegt nunmehr auf dem Tisch. Geplant sind wichtige Änderungen, die jeden Onlinehändler zur Anpassung seiner Texte zwingen werden.

Zum Beispiel soll die so genannte „40-Euro-Klausel“ gestrichen werden. Es soll dann möglich sein, auch bei einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden aufzuerlegen.

Auch die Widerrufsbelehrung wird angefasst. Es kommt damit auch hier zu Änderungen, die zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden müssen. Mit der Änderung ist im Frühjahr/Sommer 2014 zu rechnen.





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