Online-Händler müssen nicht alle Rücksendekosten tragen!
Datum: Dienstag, dem 11. März 2008
Thema: Online Shopping News & Infos


Verkäufer, deren Kunden ihr Widerrufsrecht nach einem Kauf in Anspruch nehmen und die Ware zurückschicken, müssen nicht immer die gesamten Kosten der Rücksendung tragen. Wann der Händler von seiner Erstattungspflicht befreit ist, darüber informiert iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet. Die Erstattungspflicht des Händlers besteht nicht grundsätzlich für alle angefallenen Portokosten, sondern nur für "angemessene Kosten" der Rücksendung. Diese Ansicht vertrat das Amtsgericht Aachen in seinem Urteil vom 23.08.2006 (Aktenzeichen: 10 C 206/06). Dies bedeutet in der Praxis, dass der Händler etwaige Mehrkosten beispielsweise für Express- oder Overnight-Sendungen nicht übernehmen muss, so Medienrechtler Michael Rohrlich, der die Rechtstipps für Online-Händler im Auftrag von iclear zusammenstellt ...

Verkäufer, deren Kunden ihr Widerrufsrecht nach einem Kauf in Anspruch nehmen und die Ware zurückschicken, müssen nicht immer die gesamten Kosten der Rücksendung tragen. Wann der Händler von seiner Erstattungspflicht befreit ist, darüber informiert iclear.de, das Sicherheits-Bezahlsystem im Internet. Die Erstattungspflicht des Händlers besteht nicht grundsätzlich für alle angefallenen Portokosten, sondern nur für "angemessene Kosten" der Rücksendung. Diese Ansicht vertrat das Amtsgericht Aachen in seinem Urteil vom 23.08.2006 (Aktenzeichen: 10 C 206/06). Dies bedeutet in der Praxis, dass der Händler etwaige Mehrkosten beispielsweise für Express- oder Overnight-Sendungen nicht übernehmen muss, so Medienrechtler Michael Rohrlich, der die Rechtstipps für Online-Händler im Auftrag von iclear zusammenstellt ...





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