Storeparc
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am 11.9.2005 um 09:24 |
Hallo
Hier mal einen übersetzen Auszug der GPL zu diesem Thema
quote: §3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben - vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen - zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen - wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird. Oder:
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des Datenwerkes verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet „der komplette Quelltext“: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das Programm läuft - es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
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-Novalis-
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am 8.8.2004 um 16:26 |
Vielleicht solltet ihr mal die GPL lesen Jungs ;-)
Natürlich kann man dafür Geld nehmen, man muss halt den Source mitliefern, und der Käufer kann rumcoden wie er möchte, und kann das dann auch wieder verkaufen...
Gruß,
Nov
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Unbekannt
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am 5.11.2002 um 10:29 |
Sehe ich auch so, die GPL-Software an sich ist nicht verkäuflich!
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Open Source Shop Systeme
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am 20.10.2002 um 15:07 |
Dann wird aber die CD verkauft (ca. 10 Euro?) und nicht die Software
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Unbekannt
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am 19.10.2002 um 20:48 |
quote: Die Software ist nicht verkäuflich, aber die (immer notwendigen) Anpassungsleistungen können als Dienstleistung in Rechnung gestellt werden.
Who told you that if you wanted to you could download a gpl shop put it on a cd and sell it for money the only thng you need to keep is the names in the source codes thats gpl
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Unbekannt
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am 17.10.2002 um 17:12 |
Die Software ist nicht verkäuflich, aber die (immer notwendigen) Anpassungsleistungen können als Dienstleistung in Rechnung gestellt werden.
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Unbekannt
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am 10.10.2002 um 16:13 |
Kann ich denn einen Shop verkaufen, wenn ich ihn mit GPL-Software erstellt habe?
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